Es sei korrekt, dass das Vergabeverfahren auch formalrechtliche Fragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens behandle. Gleicherart hätten die Angebotsunterlagen einen formalrechtlichen Charakter, indem den Anbietern klar aufzuzeigen sei, was sie zu erfüllen hätten und was mögliche Konsequenzen seien. Die Vergabestellen müssten in den Ausschreibungsunterlagen insbesondere im Hinblick auf mögliche Ausschlüsse detailliert angeben, wie sie u.a. mit Vorbehalten durch die Anbieter umzugehen gedenken.