habe, insbesondere durch «Ausschluss von angefragten Leistungen» und «Berufung auf die eigenen AGB». Intern sei der Ausschluss der Beschwerdeführerin jedoch explizit nicht aufgrund der (angeblich) unerlaubten Vorbehalte zum Angebot gem. Ziff. 5 der Tabelle begründet worden. Vielmehr habe der Projektleiter im Vergabeantrag den Ausschluss der Beschwerdeführerin namentlich aufgrund einer «unerlaubten Veränderung der Angebotsunterlagen» beantragt. Entsprechend begründe die Vorinstanz die Bewertung des Angebots der Beschwerdeführerin mit unerlaubten Veränderungen der Angebotsunterlagen, u.a. Ausschliessen von angefragten Leistungen.