Das Vergabeverfahren verpflichte den Auftraggeber resp. die Vergabestelle und habe die Auswahl des nach wirtschaftlichen Grundsätzen eruierten Anbieters nach transparenten und gleichbehandelt geführten Verfahren zum Ziel. Für den Anbieter hingegen sei das Vergabeverfahren nicht verpflichtend. Selbst wenn vergaberechtliche Vorschriften in den Ausschreibungsunterlagen als 47 Beschwerdevernehmlassung vom 29. Januar 2021, Rz. 20, S. 6 f. 48 Beschwerdevernehmlassung vom 29. Januar 2021, Rz. 21 f., S. 7 49 Beschwerdevernehmlassung vom 29. Januar 2021, Rz. 24, S. 8