3. die erschwerte Einbringung sei nicht Teil des Lieferumfangs; 4. Rotkorrektur der Dokumentation inklusive Schaltbilder sei nicht Teil des Lieferumfangs; 5. Verkabelung Batteriesicherheitskasten zu USV gehöre ebenfalls nicht in den Lieferumfang; 6. Auf die Lieferbedingungen seien die AGB der Beschwerdeführerin anwendbar.