MwSt. pro Standort, also auf insgesamt CHF 1’500.00 exkl. MwSt. Nach Treu und Glauben habe die Vergabestelle nicht davon ausgehen dürfen, dass die Beschwerdeführerin aufgrund einer solch kleinen Abweichung vom Gesamtumsatz nach der aufwändigen Angebotsstellung im vorliegenden Vergabeverfahren auf die Erbringung ihrer Leistung für das offerierte Entgelt verzichtet hätte. Der angebliche Fehlbetrag (CHF 1'500.00 exkl. MwSt.) stehe in keinem Verhältnis zum Gesamtoffertenbetrag von CHF 157’692.40 zzgl. CHF 2’142.30 MwSt.