Die zu berechnenden Einheitspreise sollten insbesondere sämtliche Kostenelemente wie Transport-, Versicherungs- und Inspektionskosten, Steuern sowie Zölle und andere Einfuhrabgaben enthalten. In die Einbringung sei auch der «Transportweg, Transportunterteilung, bauseits zur Verfügung zu stellende Beihilfen» sowie «Lieferung und Montage aller Komponenten und Anlageteile» zu berücksichtigen. Es seien folgegemäss alle zu erwartenden Kosten in Bezug auf die Lieferung und Montage in den Einheitspreisen gemäss Leistungsverzeichnis einzuberechnen gewesen, was sich auch mit dem vergaberechtlichen Prinzip der Wirtschaftlichkeit decke.