Insbesondere seien die Taktanlieferung (Warteraum für LK und Ablad im Takt wegen Platzproblemen) sowie die Buchung des Anlieferungszeitpunktes im online Buchungssystem der Vorinstanz unter Berücksichtigung der Anlieferung 'just-in-time' bereits in den Ausschreibungsunterlagen beinhaltet gewesen. Innerhalb des Gebäudes selbst sei die Beschwerdeführerin sodann von einer «einfachen Einbringung» ausgegangen, das heisst, dass im Gebäude die vorgesehenen Werkteile unter Berücksichtigung ihrer Masse und ihres Gewichts per Palettenhubwagen ebenerdig sowie unter Beizug des frei zugänglichen Warenlifts ohne weitere Erschwernisse hätten transportiert werden können.