Bei der Offerterstellung sei die Beschwerdeführerin von besonderen Anlieferbedingungen ausgegangen. Insbesondere seien die Taktanlieferung (Warteraum für LK und Ablad im Takt wegen Platzproblemen) sowie die Buchung des Anlieferungszeitpunktes im online Buchungssystem der Vorinstanz unter Berücksichtigung der Anlieferung 'just-in-time' bereits in den Ausschreibungsunterlagen beinhaltet gewesen.