2.2. Werkvertrag bzw. Art. 21 Norm SIA-118/2013 führen: Wiederum könnten die Bedingungen der Unternehmerin nach Ziff. 2.1 Rubrik VB1 Werkvertrag sowie der gemäss dem Dokument «Besondere Bestimmungen» zu Art. 21 Abs. 1 Norm SIA-118/2013 hinzugefügten Ziff. 5 nicht entgegen den im Leistungsverzeichnis «Ausmass» festgesetzten Positionen stehen, da sie unbeachtlich wären. So werde auch ein mutmasslicher Widerspruch zwischen den Unterlagen ausgeräumt bzw. komme nicht zum Tragen.