Die Beschwerdeführerin bestreitet nicht, dass die «Bedingungen» gemäss Seite 2 ihres Begleitschreibens vom 16. Oktober 2020 zum Ausdruck bringen würden, dass «externe Verbindungskabel Zu und Abgangsleitung Verkabelung Batteriesicherungskasten zu USV» nicht im Lieferumfang enthalten seien. Dieser pauschale Ausschluss stehe jedoch in einem Widerspruch mit der konkreten Offerterstellung der Beschwerdeführerin, in welcher sie das Batteriekabel sowie die Verkabelung zu den USV- Schränken sowohl in ihren Offerten als auch im Leistungsverzeichnis «Ausmass» zu Los 1 und 2 nachweislich mitofferiert habe.