Da eine Änderung im Leistungsverzeichnis «Ausmass» nicht vorgesehen bzw. erlaubt gewesen sei, habe man hierzu in den sog. «Fragelisten» unter den gemäss Leistungsverzeichnis einzeln zu offerierenden Punkten jeweils ein Textfeld «Erfüllung/Abweichungen/Spezifikationen» eingefügt. Mit Blick darauf, dass eine Abänderung der einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses «Ausmass» ausserhalb der Fragelisten nicht erlaubt – und im Falle des PDF-Dokuments auch technisch nicht möglich – gewesen sei, hätten die einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses damit primäre Geltung für das Leistungsangebot der Angebotsstellenden erreicht, weswegen ab-