4.1.2 Beschwerde vom 15. Januar 2021 Die Beschwerdeführerin bringt vor, sie habe der Vorinstanz ein umfangreiches und fundiertes Dossier vorgelegt. Bei der Offerterstellung sei ihr jedoch ein kleiner Fehler unterlaufen. Sie habe ihrer Eingabe vom 16. Oktober 2020 ein Begleitschreiben beigefügt, auf dessen Seite 2 unter dem Titel «Bedingungen» verschiedene Angaben gemacht worden seien, welche in der Folge zu Unklarheiten geführt hätten. Es handle sich bei diesem Begleitschreiben um einen Standardtext, der auch bei anderen Offerten verwendet werde;