- Die Kosten zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit liegen zwischen CHF 173’581.02 und CHF 231’629.31 netto inkl. MwSt. 4. Zusammen mit einem Begleitschreiben vom 21. Dezember 2020 eröffnete die Vorinstanz der X.___ AG (fortan: Beschwerdeführerin) die Zuschlagsverfügung vom 16. Dezember 2020 und teilte der Beschwerdeführerin mit, sie sei vom Vergabeverfahren ausgeschlossen und ihr Angebot nicht bewertet worden. Die Vorinstanz führte dazu aus, dass die Beschwerdeführerin «aus formalen Gründen (Ausschliessen von angefragten Leistungen)» nicht berücksichtigt worden sei.