3. Mit Verfügung vom 16. Dezember 2020 hat die Vorinstanz den Zuschlag der B.___ (fortan: Zuschlagsempfängerin) erteilt und folgendes festgehalten: Aufgrund des durchgeführten Verfahrens und der Punktebewertung gemäss Ausschreibungsunterlagen sind die Leistungen mit einem max. Anspruchserfüllungsgrad von 500 von 500 Punkten zu CHF 173'581.02 netto, inkl. MwST an B.__ vergeben worden. Begründung: - Die Offerte war gültig. - Erfüllung der Eignungskriterien. - Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.