17/18 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2021.GSI.47 III. Entscheid 1. Die Beschwerde vom 12. Januar 2021 wird abgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten, festgesetzt auf CHF 600.00, werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.