Vorliegend erhebt die Vorinstanz eine Sanktion von insgesamt CHF 10'806.00. Sie gelangt zu diesem Betrag, indem sie für den vorliegend betroffenen Bereich der Psychiatrie die Anzahl Pflegetage (10’806) mit CHF 1.00 multipliziert, was einen Betrag von CHF 10'806.00 ergibt. Die Anzahl Pflegetage ist vorliegend unbestritten. Sie erscheint im Übrigen auch nicht fehlerhaft, da sie auf der medizinischen Statistik beruht.30 Bestritten und zu prüfen ist jedoch die Festlegung des Multiplikationsbetrags.