KISIM und den damit einher gehenden Unklarheiten bei der Zuständigkeit für die Datenlieferung an die GSI ist festzuhalten, dass es generell dem einzelnen Leistungserbringer obliegt, die nötigen personellen Ressourcen zu organisieren und die technische Infrastruktur entsprechend vorzubereiten bzw. anzupassen, um die verlangten Daten dennoch form- und fristgerecht bereitstellen zu können. Die Beschwerdeführerin hätte somit dafür sorgen müssen, dass sie trotz der Neuorganisation ihres Datenmanagements die Daten in der erforderlichen Qualität fristgerecht hätte liefern können.