- Betreffend die von der Beschwerdeführerin angerufenen Umstellung auf die elektronische Patientendokumentation KISIM und den damit einher gehenden Unklarheiten bei der Zuständigkeit für die Datenlieferung an die GSI ist festzuhalten, dass es generell dem einzelnen Leistungserbringer obliegt, die nötigen personellen Ressourcen zu organisieren und die technische Infrastruktur entsprechend vorzubereiten bzw. anzupassen, um die verlangten Daten dennoch form- und fristgerecht bereitstellen zu können.