Die Beschwerdeführerin hat den «Leistungsmengen-Datensatz LM 2019» jedoch erstmals mit E-Mail vom 26. Februar 2020 und damit mit fast vier Wochen Verspätung eingereicht.22 Diese Daten mussten teilweise jedoch noch bereinigt werden; so hat die Vorinstanz die Beschwerdeführerin am 28. Februar 2020 betreffend den Leistungsmengen-Datensatz LM 2019 bei vier Dokumenten um Korrekturen bzw. Begründungen gebeten.23 Die Beschwerdeführerin hat die bereinigten Daten schliesslich am