Die Daten für die ambulanten Spitalversorgungsleistungen nach Leistungsvertrag und Vorgaben der GSI (Leistungsmengen-Datensatz LM 2019) mussten der GSI jährlich, einen Monat nach Ende des Kalenderjahres in elektronischer Form geliefert werden (Art. 127 Abs. 1 und Abs. 3 SpVG i.V.m. Art. 48 Abs. 1 SpVV i.V.m. Ziff. 6b Anhang 5 SpVV 2018). Den «Leistungsmengen-Datensatz LM 2019» hätte die Beschwerdeführerin somit spätestens am 31. Januar 2020 liefern müssen. Die Beschwerdeführerin hat den «Leistungsmengen-Datensatz LM 2019» jedoch erstmals mit E-Mail vom 26. Februar 2020 und damit mit fast vier Wochen Verspätung eingereicht.22 Diese Daten mussten teilweise jedoch noch bereinigt werden;