4.1.2 Nach den allgemeinen Prinzipien des intertemporalen Rechts ist die Rechtmässigkeit von Verwaltungsakten nach der Rechtslage im Zeitpunkt ihres Ergehens zu beurteilen. Diejenigen Rechtssätze sind massgebend, die im Zeitpunkt der Verwirklichung des Sachverhalts bzw. der Erfüllung des zu Rechtsfolgen führenden Tatbestandes Geltung haben. Neues Recht entfaltet daher 17 Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10)