a die Planung der Spitalversorgung, die Planung des Rettungswesens und die Massnahmen zur Sicherung des beruflichen Nachwuchses, b die vergleichende Überprüfung der Qualität, c die vergleichende Überprüfung der Leistungskosten, d die Prüfung der Einhaltung von gesetzlichen Pflichten, e die Prüfung der Erreichung von Zielen und Wirkungen der Leistungsverträge nach Art. 8, f die Prüfung der Abgeltung in den Leistungsverträgen nach Art. 8, g die Prüfung des Vergütungsanteils des Kantons nach Art. 49a Abs. 1 KVG17, h die Ausübung des Rückgriffrechts des Kantons nach Art. 79a KVG.