Zusammenfassend habe die Vorinstanz den Tarif pro Pflegetag im Rahmen ihres Ermessen lediglich auf CHF 1.00 festgesetzt, was einer möglichst milden Sanktion entspreche. Gleichzeitig 16 Vgl. Vernehmlassungsbeilagen 22-26 7/18 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2021.GSI.47