Mit E-Mail vom 26. Februar 2020 lieferte die Beschwerdeführerin den Leistungsmengen-Datensatz LM. Mit E-Mail vom 28. Februar 2020 ersuchte die Vorinstanz die Beschwerdeführerin um Korrekturen bzw. Begründungen von vier Dokumenten bis am 20. März 2020. Am 19. März 2020 verlängerte die Vorinstanz auf Antrag der Beschwerdeführerin die Frist bis am 27. März 2020. Mit E-Mail vom 27. März 2020 lieferte die Beschwerdeführerin den bereinigten «Leistungsmengen-Datensatz LM 2019» an die Vorinstanz. Diese bestätigte der Beschwerdeführerin am 2. April 2020, dass sie den bereinigten «Leistungsmengen-Datensatz LM 2019» geprüft und akzeptiert habe.8