Am 4. Februar 2020 teilte die Beschwerdeführerin mit, die Anfrage sei an die zuständigen Personen weitergeleitet worden. Mit E-Mail vom 6. Februar 2020 gewährte die Vorinstanz der Beschwerdeführerin eine Nachfrist bis am 11. Februar 2020 für die Lieferung der Daten. Gleichentags entschuldigte sich die Beschwerdeführerin für die verspätete Anzeige des Lieferverzugs, legte die Gründe für die verzögerte Aufbereitung der Datensätze offen (Einführung der Leistungserfassung über das Klinikinformationssystem sowie Zusammenführen der Daten 2019 aus verschiedenen Systemen) und ersuchte um einen Aufschub der Lieferfrist bis