Diese Nachfrist lief unbenutzt ab. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 20. Mai 2019 eröffnete die Vorinstanz ein Verwaltungsverfahren und gewährte der Beschwerdeführerin das rechtliche Gehör. Am 24. Mai 2019 liefert die Beschwerdeführerin der Vorinstanz den «Kantonalen Zusatzdatensatz MK 1. Quartal 2019» per E-Mail, was die Vorinstanz am 27. Mai 2019 bestätigt und am 20. Juni 2019 überprüft und akzeptiert hat.6