7.4 Die Honorarnote des Rechtsvertreters der Beschwerdeführerin vom 17. November 2023 beläuft sich auf CHF 2'821.75 (Honorar von CHF 2'590.00, Spesenpauschale von CHF 30.00 und Mehrwertsteuer von CHF 201.75). Das vom Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin in der Kostennote aufgeführte Telefongespräch vom 16. November 2023 betreffend Stand der Verhandlungen mit E.___ sowie das Orientierungsschreiben an die GSI vom 17. November 2023 von 1.15 Stunden (entsprechend CHF 322.00 zzgl. 7.7 % MWST 24.80) sind nicht Teil des vorliegenden Verfahrens und daher von den geltend gemachten Parteikosten abzuziehen.