44 SpVV in seiner heutigen Form verlangt ein für Geburtshäuser angemessenes und evidenzbasiertes Notfallkonzept ohne zeitliche Vorgabe für eine ärztliche Intervention. Trotz dieser Neuerung, die per 1. Januar 2023 in Kraft trat und obwohl die Beschwerdeführerin die Wirksamkeit der 15-Minuten-Vorgabe stets vehement bestritten hat, hat sie nota bene nach Ergehen des Berichts und trotz absehbarer Verordnungsrevision von Art. 44 SpVV erneut einen Kooperationsvertrag mit D.___ abgeschlossen, um eben genau diese 15-Minuten-Vorgabe des ehemaligen aArt. 44 SpVV einzuhalten, deren Einhaltung sie vom 1. Januar 2022 bis am 16. Januar 2022 verweigert hat.