5.3.7 An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass der Expertenbericht vom 20. Juni 2022 erst nachdem sich der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt ereignet hat, in Auftrag gegeben und erstellt worden ist. Als Folge davon hat der Verordnungsgeber Art. 44 SpVV umgehend angepasst. Art. 44 SpVV in seiner heutigen Form verlangt ein für Geburtshäuser angemessenes und evidenzbasiertes Notfallkonzept ohne zeitliche Vorgabe für eine ärztliche Intervention.