5.3.5 Ein weiteres Ziel von aArt. 44 SpVV war, die geographische Distanz zwischen Geburtshäusern und Spital einzuschränken. Gestützt auf den Expertenbericht sind die Risiken für schlechtere Outcomes umso grösser, je länger die Fahrzeit ins Spital dauert. 55 Eine Begrenzung der maximalen Fahrzeit zwischen Geburtshaus und Spital wäre somit nicht zu beanstanden. Mit der 15-Minunten-Vorgabe wird dieses Ziel jedoch nicht erreicht: Einerseits macht aArt. 44 SpVV keine explizite Vorgabe betreffend Fahrzeit zu einem Spital, andererseits bietet eine ärztliche (nicht fachärztliche) Intervention keine Gewähr für eine Nähe zu einem Spital. Demnach kann aArt.