Hierzu hält der Expertenbericht fest, dass eine ärztliche Intervention vor Ort nur Sinn mache, wenn diese eine Fachärztin oder ein Facharzt durchführe.54 Der aArt. 44 SpVV gewährleistet jedoch keine fachärztliche, sondern lediglich eine ärztliche Intervention. Zudem steht in Geburtshäusern regelmässig keine Infrastruktur für fachärztliche Behandlungen zur Verfügung, sodass im Endeffekt immer die Verlegung in ein Spital erforderlich ist. Die vorgegebene ärztliche Interventionsmöglichkeit innerhalb von 15 Minuten von aArt. 44 SpVV ist demnach nicht geeignet, Gebärende, Ungeborene und Neugeborene effektiv zu schützen.