Aus den Expert*innen-Interviews ergibt sich, dass in anderen Kantonen keine zeitlichen Vorgaben für das Notfallmanagement auf Gesetzesstufe bekannt sind. Bei einem unvorhergesehenen lebensbedrohlichen Notfall muss die Verlegung in das Spital so rasch als möglich erfolgen. Uneinigkeit besteht darüber, ob eine zeitliche Vorgabe von 15 Minuten definiert werden sollte. Eine ärztliche Versorgung vor Ort innert 15 Minuten macht nur Sinn, wenn eine Fachärztin bzw. ein Facharzt intervenieren kann. Im Falle eines Notfalls bei der Frau ist der Notarzt in der Regel keine geburtshilfliche Fachperson. Daher sollte so rasch als möglich eine Verlegung in das Spital erwogen werden.