Nachfolgend ist daher vorfrageweise zu prüfen, ob aArt. 44 SpVV der konkreten Normenkontrolle stand hält. 5. Konkrete Normenkontrolle 5.1 Gemäss Art. 66 Abs. 3 KV37 dürfen kantonale Erlasse, die höherrangigem Recht widersprechen, nicht von den Justizbehörden angewendet werden. Art. 66 Abs. 3 KV berechtigt und verpflichtet die Justizbehörden, die dem angefochtenen Entscheid zugrundeliegenden kantonalen Erlasse auf ihre Rechts- und Verfassungskonformität zu überprüfen (konkrete Normenkontrolle). Ergibt die vorfrageweise Prüfung, dass kantonale bzw. kommunale Erlasse höherrangigem Recht widersprechen, sind