Eine gesetzlich verankerte zeitliche Vorgabe von 15 Minuten für eine ärztliche Interventionsmöglichkeit, sei sachlich nicht geboten. Dies gehe aus dem Schlussbericht «Notfallversorgung in den Geburtshäusern gemäss kantonaler SpVV, Art. 44 im Kanton Bern» vom 20. Juni 2022 klar hervor.25 Aufgrund dieser klaren Aussagen zum «state of the art» sei aArt. 44 SpVV per 1. Januar 2023 revidiert worden.