Eine 15-Mi- nuten-Regel zur ärztlichen Intervention, wie sie mit Art. 44 SpVV bestehe, scheine nur dann sinnvoll, wenn der seltene Fall auftrete, dass für Mutter oder Kind eine lebensbedrohliche Situation vorliege, die innerhalb von 15 Minuten durch eine Fachärztin bzw. einen Facharzt vor Ort tatsächlich behandelt werden solle und könne.23