In Erfüllung der Motion «Sachgerechte Anforderungen für Geburtshäuser im Kanton Bern!» habe der Regierungsrat die Berner Fachhochschule beauftragt, evidenzbasiert darzulegen, ob Art. 44 SpVV dem «State of the Art» für eine Notfallversorgung in einem in der Schweiz betriebenen Geburtshaus entspreche. Zusammengefasst sei die Berner Fachhochschule zum Schluss gekommen, dass «State of the art» heute ein Notfallmanagement sei, welches in verschiedene Etappen gegliedert sei und auf einer eingespielten und engen Kooperation mit dem nächstgelegenen Akutspital basiere. Eine 15-Mi- nuten-Regel zur ärztlichen Intervention, wie sie mit Art.