forderten ärztlichen Intervention. Es sei nicht ersichtlich, weshalb diese Regelung unzweckmässig sein solle – erstens sei rasches Handeln in Notfallsituationen oberstes Gebot und zweitens verspreche eine ärztliche Intervention das höchste Mass an medizinischer Fachkompetenz, Befugnissen und Handlungsmöglichkeiten in der konkreten Notfallsituation.22