15. Mit Urteil vom 19. Januar 2023 hat das Verwaltungsgericht die Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen die Abschreibungsverfügung vom 8. April 2022 im Verfahren 2021.GSI.2966 gutgeheissen, diese aufgehoben und die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens an die GSI zurückgewiesen.11 Ebenfalls am 19. Januar 2023 hat das Verwaltungsgericht die Beschwerde gegen die beiden Zwischenverfügungen der Rechtsabteilung vom 4. und 10. Januar 2022 betreffend Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung mangels schutzwürdigem Interesse als gegenstandslos abgeschrieben.12