12. Mit Instruktionsverfügung vom 25. Januar 2022 gewährte die Rechtsabteilung den Verfahrensbeteiligten die Gelegenheit, sich zur beabsichtigten Abschreibung des Verfahrens betreffend Entzug der Betriebsbewilligung inklusive Kostenfolgen zu äussern. 13. Mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 2. Februar 2022 hat die Beschwerdeführerin die beiden Zwischenverfügungen der Rechtsabteilung vom 4. und 10. Januar 2022 beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern angefochten (Verwaltungsgerichtsverfahren 100.2022.41).