3/17 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2021.GSI.2966 11. Gleichentags erteilte die Vorinstanz der Beschwerdeführerin die Betriebsbewilligung für die Erbringung von Spitalleistungen am Betriebsstandort C.___, gültig ab 17. Januar 2022.10