2/17 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2021.GSI.2966 2. Die A.___ wird verpflichtet, die Betriebsbewilligung vom 15. März 2018 nach der Schliessung des Geburts- hauses, spätestens aber am 31. Dezember 2021 an das Gesundheitsamt zurückzusenden. 3. Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.