1. Das Beschwerdeverfahren 2021.GSI.2951 wird als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 2. Die Verfahrenskosten, festgesetzt auf CHF 1'500.00, werden der Vorinstanz zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt nach Rechtskraft dieses Entscheides. 3. Parteikosten werden keine gesprochen. 4. Zu eröffnen: ‒ Beschwerdeführer, mit Beilage gemäss Ziff. 1, per Einschreiben ‒ Vorinstanz, mit Beilage gemäss Ziff. 1, per Einschreiben In Kopie zur Kenntnis: - C.___, Adresse, per A-Post Plus