Dieser E-Mail folgte ein mehrfacher und von Emotionen geprägter Mailwechsel zwischen der Vorinstanz und dem Beschwerdeführer. Darin begründete die Vorinstanz ihre Einschätzung und teilte dem Beschwerdeführer mit, dass sie daran festhalte und verpflichtete ihn, den Integrationsplan zu unterschreiben. Gleichzeitig drückte der Beschwerdeführer sein grosses Unverständnis über diese Aussage aus und teilte mit, dass er sich ungerecht behandelt fühle und sich aufgrund dieser Aussage eine weitere Zusammenarbeit mit dem Jobcoach nicht mehr vorstellen könne.