Per E-Mail vom 29. März 2021 wandte sich der Beschwerdeführer erneut an die Vorinstanz und teilte mit, dass er ihre Einschätzung unter dem Titel «Hindernisse» im Integrationsplan «Der Klient ist sehr ungeduldig und kann kaum ein Tag für ein Mail warten.» nicht akzeptieren könne, weshalb er den Integrationsplan nicht unterschreiben werde und um eine Erklärung bitte, wie sie zu diesem Schluss gekommen sei. Dieser E-Mail folgte ein mehrfacher und von Emotionen geprägter Mailwechsel zwischen der Vorinstanz und dem Beschwerdeführer.