Über die Umsetzung der neusten Massnahmen hat sich die Vorinstanz nicht geäussert. Die E-Mail vom 25. Februar 2022 in der der Beschwerdeführer sich beim Jobcoach nach einer Schnupperlehre im Bereich Landwirtschaft erkundigte,61 die beiden Schnuppereinsätze im Juli 2022,62 wie auch die Organisation des Brückenangebots,63 zeigen jedoch, dass sich der Beschwerdeführer weiterhin aktiv um seine beruflichen Integration bemüht, so dass dem Beschwerdeführer keine Verweigerungshaltung diesbezüglich zu attestieren ist.