Schliesslich ist auch fraglich, ob dem Beschwerdeführer überhaupt verständlich erklärt wurde, was unter «schnuppern» zu verstehen ist. So schrieb der Beschwerdeführer in einer E-Mail vom 25. Februar 2022 (ein halbes Jahr später) an die Vorinstanz, dass er ein Lehrstelleninserat im Bereich Landwirtschaft gesehen habe, er würde diese Arbeit jedoch gerne zuerst «erproben», um zu prüfen, ob ihm die Arbeit längerfristig gefallen würde. Weiter bat er die Vorinstanz, für ihn einen «Schnupperantrag» zu stellen. In der Antwort vom 1. März 2022 erklärte die Vorinstanz dem Beschwerdeführer, wie man sich in der Schweiz für einen Schnupperplatz üblicherweise bewirbt.57