Auch die E-Mail des Beschwerdeführers an die Vorinstanz vom 18. August 2021, worin er den Jobcoach bittet, zusammen ein paar Bewerbungen zu erstellen, damit er das «Bewerbungenschreiben» lernen könne, um den Integrationsplan einzuhalten, zeigt, dass dem Beschwerdeführer hierzu grundlegende Informationen gefehlt haben.53 Zusammenfassend kann dem Beschwerdeführer die Nichterfüllung der Massnahme B nicht angelastet werden.