Damit ist auch gesagt, dass der Beschwerdeführer mangels definierter Berufsrichtungen die Massnahme B gar nicht erfüllen konnte. Zwar hätte der Beschwerdeführer aus eigener Initiative und ohne Vorgabe von bestimmten Berufsrichtungen Bewerbungen schreiben können, allerdings ist fraglich, ob dies angesichts der Informations- und Wissenslücken zielführend gewesen wäre. Auch die E-Mail des Beschwerdeführers an die Vorinstanz vom 18. August 2021, worin er den Jobcoach bittet, zusammen ein paar Bewerbungen zu erstellen, damit er das «Bewerbungenschreiben» lernen könne, um den Integrationsplan einzuhalten, zeigt, dass dem Beschwerdeführer hierzu grundlegende Informationen gefehlt haben.53