auch von grossen Informations- und Wissenslücken bezüglich dem schweizerischen Berufsbildungssystem sowie allgemein bezüglich beruflichen Möglichkeiten. Trotz entsprechendem Engagement ist es dem Beschwerdeführer nicht oder nur teilweise gelungen, diese Lücken selbständig zu schliessen. Dennoch dürfte der Beschwerdeführer mit der Erstellung der Liste die an ihn gestellten Forderungen (Information über mögliche Berufe) der Massnahme A, soweit er dazu in der Lage war, hinreichend erfüllt haben.