Mit der Massnahme A hat die Vorinstanz den Beschwerdeführer erneut aufgefordert, sich Gedanken über seine Interessen zu machen und sich über mögliche Berufe zu informieren. In den Vorakten der Vorinstanz befindet sich eine handgeschriebene Liste des Beschwerdeführers mit dem Titel «Berufsbereiche, an denen ich interessiert bin». In welchem Zeitpunkt er die Liste verfasst hat, ist nicht bekannt. Aufgrund der Übereinstimmung mit der Massnahme A ist davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer die Liste im Rahmen der Erfüllung des Integrationsplans erstellt hat.